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→Abgasuntersuchung
__FORCETOC__
== Abgasuntersuchung (AU) ==
Seit dem 1.1.2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Der bisher maßgebliche § 47a StVZO entfiel zum 31. Dezember 2009. Die an ihre Stelle tretende Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung (gem. § 29 Abs. 14 StVZO). Sie beinhaltet bei alten Fahrzeugen ohne On-Board-Diagnose-Gerät (OBD) jedoch weiterhin die Abgasmessung und deren Bewertung. An OBD-Fahrzeugen wird der OBD-Speicher ausgelesen. Fahrzeuge ohne KAT bzw. mit ungeregeltem KAT erhalten seit 2006 anstelle der einjährigen eine zweijährige Plakettenlaufzeit.[https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=21524 <sup>1</sup>]