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Abgasuntersuchung

3 Bytes hinzugefügt, 16:32, 5. Jul. 2017
Nicht funktionierende OBD-Prüfung an Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1. Januar 20061
=== Nicht funktionierende OBD-Prüfung an Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1. Januar 2006[https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=21524 <sup>1</sup>] ===
Selbst wenn die Softwareupdates einmal erfolgten, kann bei OBD-Fahrzeugen eine Abgasmessung erforderlich sein. Sollte am Fahrzeug der Prüfbereitschaftstest (sogenannter „Readiness Code“„[[Readinesscode]]“) negativ ausfallen oder nicht gesetzt sein (nicht abfragbar), ist die Durchführung der Abgasmessung notwendig.
Werden die vorgeschriebenen Grenzwerte erreicht und ist kein Fehler im sogenannten OBD-Modus 03 abgelegt, führt dies nicht zu einem „erheblichen Mangel“. Die HU gilt zunächst als „bestanden“. Eine sofortige Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges unterbleibt. Jedoch führt dies (nach mehrmaligen erfolglosen Versuchen die Kommunikation zwischen Auslesegerät und Motorsteuerung herzustellen) im HU-Untersuchungspunkt: „Motormanagement-/Abgasreinigungssystem“ zu der Bewertung: „n. i. O.“ (nicht in Ordnung). Das Fahrzeug wird im Rahmen der HU zurückgewiesen und muss nach Beseitigung des Mangels erneut bei der Prüforganisation vorgeführt werden. Gleiches gilt, wenn die Kommunikation hergestellt ist, jedoch die Ist-Daten zu Motortemperatur und Motordrehzahl nicht ausgegeben werden.
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