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Anhängerkupplung

28 Bytes hinzugefügt, 08:37, 21. Sep. 2010
K
Nachrüstung
= Nachrüstung =
Es ist auch möglich, eine Anhängerkupplung an einem Audi A2 nachzurüsten. Eine Abnahme durch den TÜV entfällt beim [[BBY]], [[BHC]], [[ATL ]] und [[BAD]]. Bei diesen sind die Werte der Anhängerkupplung schon in der COC (Nr. 17 und 19.1) enthalten.
Zur nachträglichen Zulassung der AHK Anhängerkupplung beim [[AUA ]] und [[AMF ]] bedarf es einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von Audi. Da die ersten Audi A2 noch nicht für Anhängerkupplungs Betrieb Anhängerbetrieb vorgesehen/freigegeben waren, haben sie noch eine niedrigere Achslast in den Papieren und auf dem Typenschild eingetragen.
Durch den Anbau der Kupplung wird diese um ca. 30 kg erhöht. Um die zu ändern muß man mit der der Unbedenklichkeitsbescheinigung zum TÜV/DEKRA, die dann ein Gutachten ausstellen, mit dem man dann bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere ändern lassen muß.
Das Typenschild kann man sich bei Audi anfordern oder man lässt sich ein "Universalschild" bei der DEKRA prägen. Das darf aber nur die DEKRA machen, nicht der TÜV. Preislich soll die DEKRA günstiger sein. Die Abnahme/Gutachten kostet ca. 47 € 

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