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Änderungen

Anhängerkupplung

99 Bytes hinzugefügt, 15 Mai
Nachrüstung
Zur nachträglichen Zulassung der Anhängerkupplung beim [[AUA]] und [[AMF]] bedarf es einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von Audi. Da die ersten Audi A2 noch nicht für Anhängerbetrieb vorgesehen/freigegeben waren, haben sie noch eine niedrigere Achslast in den Papieren und auf dem Typenschild eingetragen. Durch den Anbau der Kupplung wird diese um ca. 30 kg erhöht. Um die zu ändern muß man mit der der Unbedenklichkeitsbescheinigung zum TÜV/DEKRA, die dann ein Gutachten ausstellen, mit dem man dann bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere ändern lassen muß.
Das Typenschild kann man sich bei Audi anfordern oder man lässt sich ein "Universalschild" bei der DEKRA prägen, falls die Dekra überhaupt blanko Typenschilder hat. Das darf aber nur die DEKRA machen, nicht der TÜV. Preislich soll die DEKRA günstiger sein. Die Abnahme/Gutachten kostet ca. 47 € (damals, mittlerweile sind die Preise gestiegen).
== Anhängerkupplung am Audi A2 1.2 TDI ==
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