Anonym

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K
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| Allgemeiner Hinweis: Niemals sich in ein Auto verlieben und sich dazu hinreissen hinreißen lassen, es deswegen weniger sorgfältig zu prüfen oder blind dem Verkäufer zu vertrauen oder gar vorschnell den Kaufvertrag zu unterschreiben. Auch niemals unter zeitlichen Druck setzen lassen! Das ist der älteste Verkäufertrick der Menschheitsgeschichte... ;)
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| Für Sachkunde sorgen! Wenn möglich, sich im Forum über die spezifischen Probleme erkundigen und/oder eine neutrale Person hinzuziehen. Nehmt eine weitere Person mit, auch wenn es die Mutter oder Oma ist, die gar keine Ahnung hat. Viele Augen sehen mehr, und auch diese Person achtet auf Dinge, die einem vielleicht nicht auffallen.
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| Fehlerspeicher mit VCDS auslesen oder auslesen lassen! Und zwar NACH einer ausgiebigen Probefahrt, ohne dass der Verkäufer die Chance hat, den Fehlerspeixher Fehlerspeicher zwischenzeitlich unbemerkt wieder zu löschen.
Zudem kann man so die km- Leistung mit ein paar Tricks grob überprüfen.
Der ADAC bietet einen Autocheck an, auch kann die Vorführung beim TÜV mit dem Hinweis, man habe vor, das Auto,zu kaufen, sinnvoll sein.
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| Nicht nachvollziehbare Angaben (auch schriftliche, Papier ist geduldig) hat man bis zum belastbaren Nachweis unter "Seemannsgarn" abzubuchen. Fakten, Fakten, Fakten! Rechnungen, TÜV-Berichte, Serviceunterlagen, Auskunft von Vorbesitzern, Bei bei Verdacht auf verschwiegenen Unfallschaden Auskunft von der kostenlosen Zentralstelle der Versicherungen.
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| Es gibt im Internet und beim ADAC kostenlose Muster-Kaufverträge.
Unbedingt diese nehmen und KOMPLETT sorgfältg ausfüllen, insbesondere mündliche Nebenabsprachen über noch zu erfolgende Nachbesserungen! Die Bedingungen sollten so präzise wie möglich formuliert werden, bspw., WOWo, Wer, bis Wann spätestens die Nachbesserungen/Nachlieferungen zu erfolgen haben und dass nur Original-Ersatzteile, benutzt werden dürfen und dass es sich um NEUTEILE handeln muss. Etcetc...
Notfalls auf ein zusätzliches Blatt schreiben, welches beide mit Unterschrift und Datum besiegeln und auf welches im Kaufvertrag als Bestandteil bzw . Anlage des Kaufvertrages hingewiesen wird.
"Gekauft wie gesehen" - so eine Klausel deutet auf verschwiegene Mängel hin, welche erst später zutage treten.
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| Alle Änderungen am Fahrzeug müssen eingetragen sein! Niemals ein Fahrzeug kaufen, am an welchem Änderungen nicht im Fahrzeugbrief eingetragen wurden! Es hat in solch einem Fall keine Zulassung zum Betrieb im öffentlichen Verkehr mehr!
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