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Getriebegrundeinstellung

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Die Getriebegrundeinstellung ist notwendig, damit das Steuergerät für elektronisches Schaltgetriebe (J514) die Werte der Sensoren lernt und die entsprechenden Komponenten des automatisierten Schaltgetriebes entsprechend ansteuern kann.

Die Getriebegrundeinstellung ist durchzuführen
* alle 30.000km
* nach einem Aus- und Einbau bzw. Wechsel Getriebes
* nach einem Aus- und Einbau bzw. Wechsel des Motors
* nach dem Ersetzes des Motorsteuergerätes
* nach dem Ersetzen des Steuergerätes für elektronisches Schaltgetriebe
* Aus- und Einbau bzw. Wechsel der Kupplung, Einstell- bzw. Montagearbeiten an der Kupplung bzw. am Kupplungssteller (Kupplungsnehmerzylinder, KNZ)
* Aus- und Einbau bzw. Wechsel von Schaltbetätigung oder Gangsteller, Einstell- bzw. Montagearbeiten an Schaltbetätigung oder Gangsteller
* Aus- und Einbau oder Wechsel des Wählhebels, Einstell- bzw. Montagearbeiten an Wählhebel oder seinen elektronischen Bauteilen

=== Bedingung für Kupplung offen/geschlossen ===
{| class="wikitable"
!colspan="2" style="text-align:center;"|Bedingung für Kupplung geschlossen
!style="text-align:center;"|Bedingung für Kupplung offen
|-
|colspan="2" style="text-align:center;"|* Zündung aus
|* Zündung aus
|-
|rowspan="2"|* Wählhebel in Stop
|* Bremspedal '''nicht''' betätigt
|* Bremspedal '''betätigt'''
|-
|* Wählhebel in R, N, D, TT-Gasse
|* Wählhebel in R, N, D, TT-Gasse
|}
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