Getriebegrundeinstellung
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Die Getriebegrundeinstellung ist notwendig, damit das Steuergerät für elektronisches Schaltgetriebe (J514) die Werte der Sensoren lernt und die entsprechenden Komponenten des automatisierten Schaltgetriebes entsprechend ansteuern kann.
Die Getriebegrundeinstellung ist durchzuführen
- alle 30.000km
- nach einem Aus- und Einbau bzw. Wechsel Getriebes
- nach einem Aus- und Einbau bzw. Wechsel des Motors
- nach dem Ersetzes des Motorsteuergerätes
- nach dem Ersetzen des Steuergerätes für elektronisches Schaltgetriebe
- Aus- und Einbau bzw. Wechsel der Kupplung, Einstell- bzw. Montagearbeiten an der Kupplung bzw. am Kupplungssteller (Kupplungsnehmerzylinder, KNZ)
- Aus- und Einbau bzw. Wechsel von Schaltbetätigung oder Gangsteller, Einstell- bzw. Montagearbeiten an Schaltbetätigung oder Gangsteller
- Aus- und Einbau oder Wechsel des Wählhebels, Einstell- bzw. Montagearbeiten an Wählhebel oder seinen elektronischen Bauteilen
Bedingung für Kupplung offen/geschlossen
Bedingung für Kupplung geschlossen | Bedingung für Kupplung offen | |
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* Zündung aus | * Zündung aus | |
* Wählhebel in Stop | * Bremspedal nicht betätigt | * Bremspedal betätigt |
* Wählhebel in R, N, D, TT-Gasse | * Wählhebel in R, N, D, TT-Gasse |