Getriebegrundeinstellung

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Die Getriebegrundeinstellung ist notwendig, damit das Steuergerät für elektronisches Schaltgetriebe (J514) die Werte der Sensoren lernt und die entsprechenden Komponenten des automatisierten Schaltgetriebes entsprechend ansteuern kann.

Die Getriebegrundeinstellung ist durchzuführen

  • alle 30.000km
  • nach einem Aus- und Einbau bzw. Wechsel Getriebes
  • nach einem Aus- und Einbau bzw. Wechsel des Motors
  • nach dem Ersetzes des Motorsteuergerätes
  • nach dem Ersetzen des Steuergerätes für elektronisches Schaltgetriebe
  • Aus- und Einbau bzw. Wechsel der Kupplung, Einstell- bzw. Montagearbeiten an der Kupplung bzw. am Kupplungssteller (Kupplungsnehmerzylinder, KNZ)
  • Aus- und Einbau bzw. Wechsel von Schaltbetätigung oder Gangsteller, Einstell- bzw. Montagearbeiten an Schaltbetätigung oder Gangsteller
  • Aus- und Einbau oder Wechsel des Wählhebels, Einstell- bzw. Montagearbeiten an Wählhebel oder seinen elektronischen Bauteilen

Bedingung für Kupplung offen/geschlossen

Bedingung für Kupplung geschlossen Bedingung für Kupplung offen
* Zündung aus * Zündung aus
* Wählhebel in Stop * Bremspedal nicht betätigt * Bremspedal betätigt
* Wählhebel in R, N, D, TT-Gasse * Wählhebel in R, N, D, TT-Gasse