Abgasuntersuchung

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Abgasuntersuchung

Die Abgasuntersuchung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung. Im Zuge der Abgasuntersuchung wird der Readinesscode ausgelesen. Vor einer AU sollte der Fehlerspeicher des Motorsteuergerätes nicht gelöscht oder die Batterie abgeklemmt werden, weil dadurch der Readinesscode gelöscht wird, und damit die AU nicht bestanden ist.

AU-Nachweise für Fahrzeuge mit OBD und Erstzulassung vor dem 1. Januar 2006 1

An diesen Fahrzeugen wird, sofern technisch möglich, die OBD-Prüfung vorgenommen und ein AU-Nachweis erstellt. Sollte die OBD-Prüfung jedoch nicht fehlerfrei sein (insbesondere Fahrzeuge der Baujahre 2000 bis 2003), kann eine Abgasmessung wie an Fahrzeugen ohne OBD vorgenommen werden. Die nicht durchführbare OBD-Speicher-Auslesung führt dann nicht zur Versagung der HU-Plakette (im Gegensatz zu den Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006). In solch einem Fall wurde noch bis zum 31. Dezember 2009 eine AU-Prüfbescheinigung mit den entsprechenden Werten der Abgasmessung ausgestellt, danach ist der mit handschriftlichen Messwerten versehene AU-Nachweis erforderlich.

Leitfaden 4

Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2006 müssen nach Leitfaden 4 geprüft werden. Der Leitfaden 4 ist am 1. Dezember 2008 in Kraft getreten.

Beim Leitfaden 4 kann eine Messung der Abgase (Endrohrprüfung) komplett entfallen, falls alle folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

Erstens: Erstzulassung ab 1. Januar 2006, Zweitens: Im Fahrzeug sind keine Fehlercodes vorhanden, und Drittens: Alle Prüfbereitschaftstests (Readinesscode) sind gesetzt (durchgeführt).

Fahrzeuge mit Dieselmotoren (mit und ohne OBD)

Bei Dieselfahrzeugen ist einzig der Trübungswert (k-Wert) des Abgases durch Ruß entscheidend. Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 2,5 m−1. Bei Fahrzeugen nach Euro-4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 1,5 m−1.

Bei Fahrzeugen mit Diesel-OBD, die erstmals ab 2006 in Verkehr gekommen sind, wird hingegen nach gleichem Schema wie bei Otto-OBD-Fahrzeugen ab 2002 lediglich der Fehlerspeicher ausgelesen. Somit kann die AU auch hier rein über einen nicht belegten Fehlerspeicher, bzw. bei ehemals sporadischen Fehlern mit dem konventionellen AU-Durchlauf der AU abgeschlossen werden. Analog zum Otto-Motor gilt auch hier, dass die AU als „nicht bestanden“ gilt, wenn zum Prüfzeitpunkt noch Fehler im Speicher abgelegt sind.