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Abgasuntersuchung

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__FORCETOC__
== Abgasuntersuchung ==
Die Abgasuntersuchung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Im Zuge der Abgasuntersuchung wird der [[Readiness Code|Readinesscode]] ausgelesen. Vor einer AU sollte der Fehlerspeicher des Motorsteuergerätes nicht gelöscht oder die Batterie abgeklemmt werden, weil dadurch der [[Readiness Code|Readinesscode]] gelöscht wird, und damit die AU nicht bestanden ist.

=== AU-Nachweise für Fahrzeuge mit OBD und Erstzulassung vor dem 1. Januar 2006 [https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=21524 <sup>1</sup>]===
An diesen Fahrzeugen wird, sofern technisch möglich, die OBD-Prüfung vorgenommen und ein AU-Nachweis erstellt. Sollte die OBD-Prüfung jedoch nicht fehlerfrei sein (insbesondere Fahrzeuge der Baujahre 2000 bis 2003), kann eine Abgasmessung wie an Fahrzeugen ohne OBD vorgenommen werden. Die nicht durchführbare OBD-Speicher-Auslesung führt dann nicht zur Versagung der HU-Plakette (im Gegensatz zu den Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006). In solch einem Fall wurde noch bis zum 31. Dezember 2009 eine AU-Prüfbescheinigung mit den entsprechenden Werten der Abgasmessung ausgestellt, danach ist der mit handschriftlichen Messwerten versehene AU-Nachweis erforderlich.

=== Leitfaden 4 ===
Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2006 müssen nach Leitfaden 4 geprüft werden. Der Leitfaden 4 ist am 1. Dezember 2008 in Kraft getreten.

Beim Leitfaden 4 kann eine Messung der Abgase (Endrohrprüfung) komplett entfallen, falls alle folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

Erstens: Erstzulassung ab 1. Januar 2006,
Zweitens: Im Fahrzeug sind keine Fehlercodes vorhanden, und
Drittens: Alle Prüfbereitschaftstests ([[Readiness Code|Readinesscode]]) sind gesetzt (durchgeführt).

=== Fahrzeuge mit Dieselmotoren (mit und ohne OBD) ===
Bei Dieselfahrzeugen ist einzig der Trübungswert (k-Wert) des Abgases durch Ruß entscheidend. Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 2,5 m−1. Bei Fahrzeugen nach Euro-4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 1,5 m−1.

Bei Fahrzeugen mit Diesel-OBD, die erstmals ab 2006 in Verkehr gekommen sind, wird hingegen nach gleichem Schema wie bei Otto-OBD-Fahrzeugen ab 2002 lediglich der Fehlerspeicher ausgelesen. Somit kann die AU auch hier rein über einen nicht belegten Fehlerspeicher, bzw. bei ehemals sporadischen Fehlern mit dem konventionellen AU-Durchlauf der AU abgeschlossen werden. Analog zum Otto-Motor gilt auch hier, dass die AU als „nicht bestanden“ gilt, wenn zum Prüfzeitpunkt noch Fehler im Speicher abgelegt sind.
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