Getriebegrundeinstellung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. September 2016, 22:21 Uhr
Die Getriebegrundeinstellung ist notwendig, damit das Steuergerät für elektronisches Schaltgetriebe (J514) die Werte der Sensoren lernt und die entsprechenden Komponenten des automatisierten Schaltgetriebes entsprechend ansteuern kann.
Die Getriebegrundeinstellung ist durchzuführen
- alle 30.000km
- nach einem Aus- und Einbau bzw. Wechsel Getriebes
- nach einem Aus- und Einbau bzw. Wechsel des Motors
- nach dem Ersetzes des Motorsteuergerätes
- nach dem Ersetzen des Steuergerätes für elektronisches Schaltgetriebe
- Aus- und Einbau bzw. Wechsel der Kupplung, Einstell- bzw. Montagearbeiten an der Kupplung bzw. am Kupplungssteller (Kupplungsnehmerzylinder, KNZ)
- Aus- und Einbau bzw. Wechsel von Schaltbetätigung oder Gangsteller, Einstell- bzw. Montagearbeiten an Schaltbetätigung oder Gangsteller
- Aus- und Einbau oder Wechsel des Wählhebels, Einstell- bzw. Montagearbeiten an Wählhebel oder seinen elektronischen Bauteilen
Bedingung für Kupplung offen/geschlossen
Bedingung für Kupplung geschlossen | Bedingung für Kupplung offen | |
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* Zündung aus | * Zündung aus | |
* Wählhebel in Stop | * Bremspedal nicht betätigt | * Bremspedal betätigt |
* Wählhebel in R, N, D, TT-Gasse | * Wählhebel in R, N, D, TT-Gasse |